Aufnahme
Aufnahmeverfahren/Finanzierung
Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Sozialhilfeleistung der Eingliederungshilfe nach §§ 53 - 60 SGB XII. Die Kosten für die Betreuung übernimmt in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger (meist der Bezirk Oberfranken), sofern die gesetzliche Vermögens- und Einkommensfreigrenze nicht überschritten wird.
Die Antragsstellung zur Kostenübernahme erfolgt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Hilfe/ Übernahme der Betreuungskosten
- Sozialbericht
- Ärztlicher Bericht.
Die nötigen Formulare sind als Download auf der Homepage des überörtlichen Sozialhilfeträgers hinterlegt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Laden Sie unseren Aufnahmeantrag herunter.
Haben Sie Interesse an unserem Angebot? Gerne können Sie mit unseren Mitarbeitern ein Informationsgespräch vereinbaren, in dem offene Fragen und Aufnahmemodalitäten geklärt werden können.
Kontakt e.V. -Vereinigung für psychosoziale Hilfen
Friedrich-von-Schiller-Str. 22/24
95444 Bayreuth
Tel.: 0921 82442
info@~@kontakt-bayreuth.de