Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Zusätzliche Information für Arbeitgeber

In einem Arbeitsprojekt bieten wir Unterstützungsleistungen zur Eingliederung von Menschen mit psychisch bedingtem Handicap in den örtlichen Arbeitsmarkt an. Dazu gehören die Beratung, Betreuung und die Begleitung dieser Menschen und gemeinsam erarbeitete individuelle Lösungen für persönliche Problemstellungen.

Warum gibt es die Gemeinnützige Mitarbeiterüberlassung?

Unser Ziel ist es, Unternehmen/Behörden dafür zu gewinnen, Menschen mit psychischen Behinderungen zu beschäftigen. Zu diesem Zweck haben wir das Projekt der Gemeinnützigen Mitarbeiterüberlassung gegründet. Mittels unserer Begleitung und Unterstützung können sich Menschen auf diese Weise nach einer psychisch bedingten Krise im beruflichen Alltag erproben und finden gegebenenfalls längerfristig eine Beschäftigung.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber durch die Gemeinnützige Mitarbeiterüberlassung?

Der Vorteil der Gemeinnützigen Mitarbeiterüberlassung liegt darin, dass Sie als Betrieb oder Unternehmen die Personen mit einem psychisch bedingtem Handicap in geeigneten Arbeitsfeldern in Ihrem Unternehmen erproben können, ohne dass Sie sofort die volle Personalverantwortung übernehmen müssen. Im Rahmen unseres gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassungsprojektes unterstützen wir den Integrationsprozess, insbesondere die Maßnahmen zur Abklärung von beruflichen Kompetenzen, wie Praktika. Wird ein Mitarbeiter nach erfolgreicher Arbeitsintegration von Ihnen übernommen, steht Ihnen und dem Mitarbeiter auch weiterhin unser Begleitungs- und Beratungsangebot zur Verfügung.

Im Gegensatz zu üblichen Arbeitnehmerüberlassungsfirmen werden in dem nicht gewinnorientierten Projekt unseres Vereins KONTAKT e.V. die vermittelten Personen psychosozial begleitet. Die Begleitung umfasst sowohl das Arbeitsfeld als auch den persönlichen Bereich. Bei möglichen Problemen und Fragen können Sie sich als Betrieb an unsere unten genannten Ansprechpartner wenden. Eine Zusammenarbeit zwischen Betrieb, Mitarbeiter und unserem betreuenden Personal ist sogar erwünscht.

Procedere der Kontakt-/Arbeitsaufnahme

Sie erreichen uns telefonisch, per Mail oder direkt in unserem Büro. Wir empfehlen Ihnen eine Kontaktaufnahme per Mail. Wir rufen Sie dann umgehend zurück.

Ihre Ansprechpartner

Barbara Schwarz

Diplom Sozialwirtin Univ.
Friedrich-von-Schiller Str. 19
95444 Bayreuth
Tel.: 0921 16830011
Fax: 0921-34766164
barbaraschwarz@~@kontakt-bayreuth.de

Vera Uzarewicz

Ergotherapeutin
Friedrich-von-Schiller Str. 19
95444 Bayreuth
Tel.: 0921 16813178
Fax: 0921 34796172
verauzarewicz@~@kontakt-bayreuth.de

Geschichte des Arbeitsprojekts

Das Projekt wurde 1988 u.a. mit Unterstützung bzw. Beratung der örtlichen Arbeitsverwaltung, des Landesarbeitsamtes in Nürnberg sowie eines renommierten Experten für Sozialrecht als gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Mitarbeiterüberlassung gegründet. Ziel war es, Menschen nach einer psychischen Krise die Chance auf eine Rückkehr in ein Beschäftigungsverhältnis zu bieten. Hierzu erfolgt die Anstellung in dem Projekt durch den Verein KONTAKT e.V., die Arbeitsstelle befindet sich in einem Betrieb oder in einer Behörde in der Region. Seit Beginn dieses Projektes wurden viele psychisch kranke Menschen erfolgreich und langanhaltend in eine Beschäftigung integriert und  über die Jahre hinweg hat unser Beratungsteam eine hohe Kompetenz und Flexibilität bei Vermittlungs- und Betreuungsfragen entwickelt. Im Schnitt sind z. Zt. 20 bis 30 Personen pro Monat von KONTAKT e.V. angestellt und an Betriebe oder Behörden vermittelt.

Mit Gründung des Projekts wurde durch das Landesarbeitsamt zunächst festgestellt, dass wir mit unserem Konzept die Vorschriften des AÜG nicht tangieren, so dass wir keine Erlaubnis nach dem AÜG beantragen mussten. Mit Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes änderte sich die rechtliche Beurteilung. Unser Verein beantragte deshalb eine Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern, die mit Schreiben vom 27.05.2015 durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde (§§ 1, 2 AÜG).