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Aufnahme

Aufnahmeverfahren/Finanzierung

Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Sozialhilfeleistung der Eingliederungshilfe nach §§ 53 - 60 SGB XII. Die Kosten für die Betreuung übernimmt in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger (meist der Bezirk Oberfranken), sofern die gesetzliche Vermögens- und Einkommensfreigrenze nicht überschritten wird.

Die Antragsstellung zur Kostenübernahme erfolgt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Hilfe/ Übernahme der Betreuungskosten
  • Sozialbericht
  • Ärztlicher Bericht.

Die nötigen Formulare sind als Download auf der Homepage des überörtlichen Sozialhilfeträgers hinterlegt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

Laden Sie unseren Aufnahmeantrag herunter.

Anmeldung
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@kontakt-bayreuth.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die mit Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Haben Sie Interesse an unserem Angebot? Gerne können Sie mit unseren Mitarbeitern ein Informationsgespräch vereinbaren, in dem offene Fragen und Aufnahmemodalitäten geklärt werden können. 

Kontakt e.V. -Vereinigung für psychosoziale Hilfen

Friedrich-von-Schiller-Str. 22/24
95444 Bayreuth
Tel.: 0921 82442
info@~@kontakt-bayreuth.de